Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Studer Handels AG (nachfolgend auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.

Abbildungen und Masse

Die Abbildungen, Masse und Werte in Studer Handels AG Web-, Print- und Publish-erzeugnissen sind unverbindlich. Preisanpassungen und technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Bestellungen

Die Studer Handels AG setzt bei jeder Bestellung voraus, dass der Kunde ihre Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen kennt und diese anerkennt.

2. Preise

Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) ab Lager. Die Kosten für Versand, Verpackung, Transport, Mehrwertsteuer, Versicherungen und ähnliche Kosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten. Sollten sich während der Bestellungsabwicklung Änderungen durch Kostenerhöhungen bei der Verkäuferin bzw. Preisaufschläge bei deren Lieferanten irgendwelcher Art, zusätzlich fiskalische Belastungen, Belastungen infolge behördlicher Massnahmen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ergeben, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich eine entsprechende Erhöhung des Preises vor, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.

Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend.

Werkseitige Mindermengenzuschläge werden von der Verkäuferin weiterverrechnet.

3. Zuschläge:

Kleinmengen

Sendungen für Zubehör (Kleberpistolen, Kleber, Mischdüsen, Ablaufgarnituren etc.) mit einem Warenwert unter CHF 200.-- werden mit einem angemessenen Kleinmengenzuschlag für Porto und Handling von CHF 20.-- verrechnet.

Arlian™, Staron® und Richlite® Plattenmaterial Lagersortiment:

Für Anlieferungen mit LKW wird je nach Warenwert ein Anteil an die LSVA weiterverrechnet.

Lavabos und Waschtische:

Bei Lavabos und Waschtischen ab einer Länge von 1000mm betragen die Transport- und Verpackungskosten CHF 100.-- bis 150.-- pro Stück, die Modelle sind in unserer Preisliste mit zwei Sternen ** gekennzeichnet.

Duschtassen und Kommissionsware wie fertig verarbeitete Waschtische etc.

Die Verrechnung der Transport- und Verpackungskosten erfolgt aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten und werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Stone Veneer, Designpanel Produkte, Lightpanel

Die Verrechnung der Transport- und Verpackungskosten erfolgt aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten und werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Designpanel Produkte und Lightpanel sind Kommissionswaren und von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.

Kommissionsware Plattenmaterial

Bei Waren, die nicht im Lagersortiment geführt werden, sowie bei Spezialanfertigungen werden sämtliche werksseitigen Beschaffungskosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Bei Spezialanfertigungen können Unter-/Überlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge nicht beanstandet werden. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich gelieferten Kommissionsmenge. Kommissionsware ist von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.

4. Preisanfragen

Bei Preisanfragen geben wir gerne telefonisch oder schriftlich ein passendes Angebot ab. Die in der Offerte genannten Preise sind nur bei Bestellung innert 60 Tagen und Abnahme der genannten Menge verbindlich. Stückzahlen und m2 Angaben in Angeboten sind vom Käufer zu prüfen.

Alle Angaben der Verkäuferin zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, seien sie allgemein oder konkret im Hinblick auf eine Anfrage des Käufers, sind unverbindlich, solange die Verkäuferin nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt.

Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt hat. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware und weiteren Bedingungen gehen allfällig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor. Von der Verkäuferin oder Zulieferanten vorgenommene Änderungen in der Ausführung der bestellten Waren sind ausdrücklich vorbehalten.

Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über, Lieferfristen, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von der Verkäuferin nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist.

Vorbehalt auf Preiskalkulation

Allfällige Mass- und/oder Stückzahlabweichungen gegenüber diesem Angebot und Plänen führen zu Mehr- oder Minder-Kosten. (Definition Serie = identische Masse und Ausführung / Einzelanfertigung = individuelle Massabweichungen und Ausführungen). Bearbeitung durch einen Partner der Studer Handels AG

Bearbeitet ein Partner der Studer Handels AG Ware im Auftrag des Kunden, geht sie ohne Prüfung davon aus, dass die Angaben, welche der Kunde hinsichtlich der Bearbeitung abgegeben hat, richtig und vollständig sind. Wenn nichts ausdrücklich vermerkt ist, wird immer der Schleifgrad SHAG 1 matt = Korn 240 + 400 + Scotch geschliffen und die Kanten mit R2mm gerundet.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Verkäuferin bei der Eintragung mitzuwirken.

Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Jegliche Verwendung von Bild und Text aus den Verkaufsunterlagen, Homepage etc. der Studer Handels AG ist ohne Ihre Einwilligung untersagt.

6. Auftragsbestätigungen

Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf der Auftragsbestätigung auf Ihre Richtigkeit. Bei Kommissionswaren werden ab dem 3. Tag allfällige Änderungen nur gegen entsprechende Aufpreise akzeptiert. Die daraus resultierenden Terminverschiebungen sind unvermeidlich.

7. Lieferung

Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Die Lieferfristen können durch die Studer Handels AG einseitig verlängert werden, wenn:

  • der Auftrag seitens des Kunden nachträglich abgeändert wird
  • die für die Auftragsausführung notwendigen Angaben nicht rechtzeitig bei der Studer Handels AG, deren Partner zur Auftragsbearbeitung oder dem Lieferwerk eintreffen
  • der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere der Pflicht zur Zahlung

Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen.

Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Verkäuferin oder ihren Lieferanten und Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, ist die Verkäuferin ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und -termine entsprechend abzuändern. Die Verkäuferin lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab.

Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet. Bei Nichtabruf der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist kann die Verkäuferin solche ganz in Rechnung stellen.

Übernimmt die Verkäuferin die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende Lagergelder, Zinsverlust und andere zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Sondertransporte gehen in voller Höhe zu Lasten des Käufers.

Die Studer Handels AG ist jederzeit berechtigt, auch bestätigte Bestellungen zu annullieren bzw. nicht auszuführen, insbesondere auch bei Lagerfehlbestand, Stilllegung der Produktion oder anderen Beschaffungsproblemen des Lieferanten und / oder des Herstellers, sowie bei gesetzlichen Einschränkungen. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Zahlung für die nicht gelieferten Produkte; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innert 3 Tagen seit Erhalt der Lieferung der Verkäuferin schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.

Alle Reklamationen sind vor jeglicher Verarbeitung der Materialien anzubringen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich mit Angabe der Losnummer gemeldet und fotografisch dokumentiert werden. Wir empfehlen deshalb immer die Losnummern intern zu vermerken.

Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises.

Transportschäden

Bei Transportschäden verursacht durch den Transport, ausgeführt durch die Studer Handels AG oder einen Ihrer Logistikpartner, haftet diese nur für allfällige Schäden bis zum Entladen der Ware am Bestimmungsort. Die Haftung erlischt bei Schäden, welche durch unsachgemässes Entladen entstehen. Das zum Entladen notwenige Personal oder Hilfsmittel muss der Käufer/Kunde zur Verfügung stellen.

Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierender Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Ohne diese Bestätigung kann kein Ersatz gewährt werden.

Verpackung

Original Mineralwerkstoffpaletten (3700x800mm oder 3700x1600mm) können bei Anlieferung direkt dem LKW-Fahrer wieder mitgegeben werden. SBB-Paletten müssen bei der Lieferung im Austausch dem Camion mitgegeben werden, andernfalls werden diese verrechnet.

Termine

Die zugesagten Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

Sachgewährleistung

Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Verkäuferin und das entsprechende Recht des Käufers verjährt und erlischt 12 Monate nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt.

Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln:

  • natürlicher Verschleiss
  • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau-vorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen
  • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen

Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich der Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Haftung

Für Waren mit versteckten Materialfehlern bleibt die Haftung auf den verrechneten Warenwert begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen

10. Reparaturen

Die Losnummern der Platten sind auf den internen Auftragspapieren zu vermerken. Forderungen werden zu Selbstkosten max. CHF 65.00/Stunde vergütet, sofern Anspruch besteht.

11. Annullierungen und Rücksendungen

Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen.

Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die Verkäuferin trägt der Käufer die der Verkäuferin entstandenen Kosten.

Umtausch und Rücknahme von Waren der Verkäuferin sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Verkaufsabteilung möglich. Kommissionsware ist von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Für Umtriebe, Handling, Verpackung und Fracht werden von der Gutschrift 20% vom Warenwert, mindestens jedoch CHF 200.-- durch uns abgezogen.

12. Zahlung

Die Rechnungen der Verkäuferin sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF (Schweizer Franken), innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet.

Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der Verkäuferin (Valuta).

Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von der Verkäuferin gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist die Verkäuferin berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen.

Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung gefährden, berechtigen die Verkäuferin:

  • jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurück-zu verlangen bzw. allfällige Dienstleistungen nicht zu erbringen
  • alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  • noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorkasse auszuführen
  • sowie nebst 5% Verzugszins eine Mahngebühr von bis CHF 200.-- und bei Inkasso ein Unkostenbeitrag von CHF 150.-- zu belasten.

Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Vorauskasse und Akontozahlungen

Die Bestellung wird erst ausgelöst sobald die entsprechende Zahlung bei der Verkäuferin eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel werden im Normalfall für eine Woche reserviert.

Bei Kommissionsware wird die Bestellung bei Herstellern und die Produktion erst nach Erhalt der Zahlung ausgelöst.

13. Informationen und Auskünfte

Die Abgabe technischer Informationen seitens der Studer Handels AG wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sowie die technische Beratung des Kunden durch ihre Mitarbeiter stellen ausschliesslich eine Serviceleistung und keinesfalls Zusicherungen dar. Die Studer Handels AG übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Informationen und Auskünfte; die Haftung dafür ist ausgeschlossen. Der Kunde hat sämtliche Informationen und Angaben genau zu prüfen

14. Materialmuster

Standardmuster Arlian™, Staron®, Richlite®

ca. 5x5cm bis max. 10x10cm je nach Produkt/Hersteller sind kostenlos und werden zur Verfügung gestellt.

A4 Muster oder Grösser Arlian™, Staron®, Richlite®

Werden wenn möglich zur Ansicht zur Verfügung gestellt, bleiben jedoch unser Eigentum. Grössere Muster haben einen entsprechenden Materialwert je nach Grösse ab CHF 45.00 und müssen retourniert werden. Nach 3 Monaten werden diese automatisch verrechnet.

Designpanel einzelne Muster und Musterboxen

Diese werden zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Nach 3 Monaten werden diese automatisch zu folgenden Preisen verrechnet zzgl. Versand:

Muster pro Stk. CHF 15.00 exkl. MwSt.

Musterbox CHF 130.00 exkl. MwSt.

Musterboxen können käuflich erworben werden, die Kosten von CHF 130.00 werden bei einem Auftragswert ab CHF 1'000.00 wieder gutgeschrieben.

15. Oberflächenfinish von Mineralwerkstoffprodukten

Die Oberflächenmuster von den Herstellern entsprechen nicht immer dem Glanzgrad der effektiven Ausführung. Bitte beachten Sie bei Weitergabe der Muster an Architekten und Bauherren, dass der entsprechende Schleifgrad durch den Verarbeiter definiert wird. Mehrpreise für höhere Schleifgrade werden nachberechnet.

SHAG 1 matt = Korn 240 + 400 + Scotch (die meisten Ausführungen für Badezimmer und Küchenabdeckungen werden so geschliffen. Ohne weitere Definition in den Offerten und Auftragsbestätigungen kommt immer der Schleifgrad SHAG 1 matt zur Anwendung)

SHAG 2 Seidenglanz = Korn 240 + 400 + Superfinish SG 600 (die meisten Muster sind in diesem Glanzgrad)

SHAG 3 glänzend = Korn 240 + 400 + Superfinish SG 600 + SG 1500 + SG 1800 + SG 2500 kann leichte Schleifspuren enthalten in der sich spiegelnden Oberfläche.

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Bezahlung der Waren ist der schweizerische Sitz der Verkäuferin.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bülach.